Im internationalen Transport von Gütern und Waren wird Verpackungsholz in Form von Kisten und Paletten verwendet. Um hier das verschleppen von Schädlingen zu unterbinden ist das Holz vor dem Transport zu behandeln.
Nach der Regelung der IPPC wird mit der Richtlinie ISPM15 die Behandlung von Holzverpackungen definiert. Dort wird die Möglichkeit der Hitzebehandlung vorgegeben.
Die Sägewerk Heidt GmbH ist amtlich zugelassen, Behandlungen nach den Auflagen der Pflanzenbeschauverordnung und der ISPM15 unter der entsprechenden Registriernummer durchzuführen.